Bedingungen
1. Gegenstand
Diese Bedingungen beschreiben die schuldrechtliche Beteiligung an dem wirtschaftlichen Ergebnis eines von GLB Capital FZ-LLC verwalteten Sammlerfahrzeugs. Das konkrete Fahrzeug, der Zeichnungsbetrag und die Berechnung der Beteiligung ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Angaben zur künftigen Wertentwicklung sind ausschließlich geschätzt. Es wird keine Rendite und kein bestimmter Verkaufserlös zugesagt.
2. Zeichnung und Urkunde
Mit Ihrer Zeichnung geben Sie ein Angebot zum Abschluss des Beteiligungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch GLB Capital FZ-LLC nach Maßgabe der Zeichnungsunterlagen zustande. Zahlungsangaben und Zahlungsfrist werden in diesen Unterlagen festgehalten.
Nach Annahme und Eingang des Zeichnungsbetrags erhalten Sie eine Beteiligungsurkunde als Nachweis Ihres vertraglichen Anspruchs. Die Urkunde verbrieft kein Eigentum am Fahrzeug.
3. Keine dingliche Beteiligung
Die Beteiligung begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche. Sie erwerben weder Eigentum noch Miteigentum oder ein sonstiges dingliches Recht am Fahrzeug.
Es besteht kein Anspruch auf Übereignung, Herausgabe oder Nutzung des Fahrzeugs. Der Umfang Ihrer wirtschaftlichen Ansprüche richtet sich nach dem Beteiligungsvertrag.
4. Verwaltung und Verkauf
GLB Capital FZ-LLC übernimmt beziehungsweise koordiniert Beschaffung, Verwahrung, Versicherung, Pflege und Verkauf des Fahrzeugs nach Maßgabe der Vertragsunterlagen. Externe Dienstleister können hierfür beauftragt werden.
Verkaufszeitpunkt und Verkaufskonditionen werden unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustands und der Marktlage festgelegt. Ein bestimmter Verkaufstermin oder Mindestverkaufspreis wird nicht garantiert.
5. Kosten
Die fahrzeugbezogene Kostenaufstellung unterscheidet zwischen Fahrzeugwert, einmaligen Beschaffungs- und Gutachtenkosten sowie jährlichen Kosten für Verwahrung, Versicherung und Instandhaltung. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Beträge und Abzugsregeln.
Geschätzte Kosten sind keine verbindlichen Angebote externer Dienstleister. Welche Kosten den auskehrbaren Erlös mindern, ist in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausdrücklich festzuhalten.
6. Auskehrung
Die Auskehrung erfolgt nach dem Verkauf und dem tatsächlichen Zahlungseingang des Verkaufserlöses bei GLB Capital FZ-LLC. Grundlage ist der nach den vereinbarten Kostenabzügen verbleibende, anteilig zuzuordnende Betrag.
Für Abrechnung und Auskehrung gilt eine Bearbeitungsfrist von höchstens 90 Tagen ab Zahlungseingang. Sie erhalten eine nachvollziehbare Abrechnung. Zwingende gesetzliche Zahlungsansprüche und kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
7. Laufzeit und Zweitmarkt
Die Beteiligung ist grundsätzlich auf die Haltedauer bis zum Verkauf des Fahrzeugs ausgerichtet. Eine angegebene Haltedauer ist geschätzt und kann sich verlängern. Vertragliche Kündigungsrechte sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein organisierter Zweitmarkt und die jederzeitige Veräußerbarkeit Ihrer Beteiligung werden nicht zugesagt. Voraussetzungen einer etwaigen Übertragung richten sich nach dem Beteiligungsvertrag.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen richten sich nach den gesetzlichen Formvorgaben und den jeweiligen Vertragsunterlagen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
[Anwendbares Recht und gegebenenfalls zulässiger Gerichtsstand nach rechtlicher Prüfung ergänzen.] Zwingender Verbraucherschutz, gesetzliche Zuständigkeiten und Widerrufsrechte dürfen durch eine Rechtswahl nicht eingeschränkt werden. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

